Eine Ansicht der Donau bei Datthausen aus der Vogelperspektive

Unsere Pläne und Programme

Seit dem 22. Dezember 2000 besitzt die EU mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ein einheitliches Wasserrecht. Da Flüsse nicht an Staatsgrenzen enden und viele Probleme nur grenzüberschreitend gelöst werden können, betrachtet die WRRL Gewässer flussgebietsbezogen – also von der Quelle bis zur Mündung. Die WRRL will einen guten Zustand der europäischen Gewässer erreichen und die ökologische Funktionsfähigkeit unserer Gewässer wiederherstellen. Baden-Württemberg ist in insgesamt sechs Bearbeitungsgebieten aufgeteilt, für die – unter Einbezug der Öffentlichkeit – Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme aufgestellt werden. Diese werden alle sechs Jahre aktualisiert.

Der Rhein
  • Internationale Kommission zum Schutz des Rheins

Flussgebietseinheit Rhein

Zum Wohl des Rheins und aller ihm zufließenden Gewässer kooperieren die Mitglieder der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) seit 1950 erfolgreich mit Österreich, Liechtenstein, der belgischen Region Wallonien und Italien. 

Donau bei Hundersingen
  • Internationale Kommission zum Schutz der Donau

Flussgebietseinheit Donau

Zur Umsetzung des Donauschutzübereinkommens wurde die Internationale Kommission zum Schutz der Donau (IKSD) gegründet, in der 13 Staaten und die Europäische Union miteinander zusammenarbeiten. Die IKSD setzt sich auch für die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ein.

Bagger gestalten die Rench im Jahr 2012 um
  • 2022 bis 2027

Dritter Bewirtschaf­tungszyklus

Der 3. Bewirtschaftungszyklus der europäischen Wasserrahmenrichtlinie ist gestartet. Da trotz aller Anstrengungen bei der Umsetzung der Maßnahmenprogramme die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie bis zum Jahr 2021 nicht flächendeckend erreicht wurden, muss auch der 3. Zyklus in Anspruch genommen werden.

Kläranlage Waldbronn-Neurod
  • 2016 bis 2021

Zweiter Bewirtschaf­tungszyklus

Im 2. Bewirtschaftungszyklus von 2016 bis 2021 lag der Schwerpunkt auf der Umsetzung der aktualisierten Maßnahmenprogramme. Ein Zwischenbericht in der Mitte des Zyklus zog 2018 eine Bilanz über das bis dahin bereits Erreichte.

Fluss Alb bei Karlsruhe
  • 2010 bis 2015

Erster Bewirtschaf­tungszyklus

Ziel der Wasserrahmenrichtlinie ist bis spätestens 2027 den guten Zustand der Gewässer zu erreichen. Hierfür wurden erstmals Ende 2009 Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme veröffentlicht, die alle 6 Jahre zu aktualisieren sind. Schwerpunkt des 1. Zyklus von 2010 bis 2015 war die Umsetzung der Maßnahmenprogramme.

UDO-Karte
  • Weitere Informationen

Karten und Maßnahmen­steckbriefe

Über den zentralen Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt (LUBW) erhalten Nutzerinnen und Nutzer Zugriff auf ausgewählte Daten zur Wasserrahmenrichtlinie und zu digitalen Karten. So finden Sie hier beispielsweise Informationen zu geplanten und umgesetzten Maßnahmen.

Umweltministerium am Kernerplatz 9 in Stuttgart
  • Kontakt

Projektgruppe beim Umweltministerium

Die Projektgruppe Wasserrahmenrichtlinie beim Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg ist für die Organisation der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Baden-Württemberg zuständig. Sie koordiniert innerhalb Baden-Württembergs die Arbeiten der Flussgebietsbehörden und der Projektgruppe Wasserrahmenrichtlinie bei der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW).

Bürgerinnen und Bürger bringen sich bei den Planungen der Wasserwirtschaftsbehörden ein.
  • Mitmachen

Öffentlichkeits­beteiligung

Baden-Württemberg misst der Information und Anhörung der Öffentlichkeit eine sehr hohe Bedeutung bei und ist diesem Ansatz der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) frühzeitig gefolgt. Erfahren Sie mehr über die einzelnen Öffentlichkeitsbeteiligungen.

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